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Immobilienverkauf: SPD will Bestellerprinzip für Maklerprovision

Die SPD will die Maklerprpvision neu regeln. Im Rahmen eines Positionspapiers fordert die Fraktion, den Zugang zu selbstgenutztem Wohneingentum zu erleichtern, indem die Makercourtage künftig vom Verkäufer übernommen werde. Darüberhinaus will die Partei pauschale Honorarsätze für Notare durchsetzen. Die Kaufnebenkosten seien für viele Käufer eine Hürde beim Erwerb von Wohneigentum.


Banken finanzieren im Regelfall die sogenannten Nebenkosten nicht mit. Darunter fällt auch der Aussenanteil der Provision, also der Teil, der vom Käufer zu tragen ist. Die große Koalition hatte in der abgelaufenen Legislaturperiode die sogenannte Provisionsteilung eingeführt, nach der Käufer maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen dürfen. Eine Evaluierung der Wirkungsweise und Effizienz des Gesetzes war vorgesehen. Setzen sich die Sozialdemokraten hier durch, fällt der Aussenanteil der Provision gänzlich weg. Dies bedeutet für viele Käufer eine geringere Summe, die bereits zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs vorliegen müsste. Die Maklerprovision, die dann vom Verkäufer mit Vertragsunterzeichnung übernommen würde, wäre für den Käufer im Verkaufspreis bereits eingepreist und ließe sich im Rahmen der Annuität über die Kreditlaufzeit tilgen.


Nitzsche Immobilien setzt sich für die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf ein. Der Makler wäre gezwungen, seine Leistung bei Auftragserteilung noch besser zu kommunizieren. Der dadurch entstehende Wettbewerbsdruck hätte aus unserer Sicht eine dringend benötigte Marktbereinigung unter Immobilienvermittlern zur Folge. Idealerweise wäre die Reform flankiert von verschärften Zugangsvoraussetzungen für die Maklerbranche, beispielsweise eine Prüfung und/ oder eine abgeschlossene Ausbildung, die in fachlichem Zusammenhang zur Tätigkeit steht. Schon heute arbeiten wir im Regelfall nach dem Bestellerprinzip. (RN)




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